Wert 4: Rechtsstaatlichkeit
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.
Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen (z. B. dem Subsidaritätsprinzip) einer Kultivierung der Demokratie.
Der moderne Rechtsstaat hat seine Wurzeln in der Philosophie der Aufklärung, wobei ein Durchbruch rechtsstaatlicher Ideen erst mit der Französischen Revolution im 18. Jahrhundert gelang.
Rechtsstaatlichkeit beinhaltet im Wesentlichen 4 Prinzipien:
- Grundrechte
- Gewaltenteilung
- Berechenbarkeit staatlichen Handelns
- Sicherungsmechanismen
Grundrechte:
Der Einzelne hat Grund- und Freiheits- bzw. Menschenrechte, über deren Nichtgewährung oder Verletzung eine unabhängige Instanz wacht, die der Einzelne zur Durchsetzung seiner Ansprüche anrufen kann. Diese Grundrechte stehen ohne Unterschied jedem Bürger gleichermaßen zu. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Gleichheit vor dem Gesetz.
Gewaltenteilung:
Unter Gewaltenteilung versteht man die Trennung der Staatsgewalten Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Die Staatsmacht wird entsprechend aufgeteilt auf die Legislative (gesetzgebende Organe), die Exekutive (Staatsgewalt vollziehende Organe) und die Judikative (rechtsprechende Organe).
Berechenbarkeit staatlichen Handelns:
In einem Rechtsstaat wird die Rechtsordnung in einer Art und Weise inhaltlich formuliert, die dem jeweiligen Bürger ein gesetzeskonformes Verhalten ermöglicht bzw. durchsetzbare Ansprüche gewährt. Damit wird staatliches Handeln vorhersehbar und berechenbar.
Die folgenden Prinzipien sind dabei besonders wichtig:
- Gesetzmäßigkeit: das staatliche Handeln darf zu keinem Gesetz im Widerspruch sein.
- Verhältnismäßigkeit: jede vom Staat ergriffene Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.
- Übergangs- und Anpassungsregelungen bei Veränderung traditioneller Zustände.
Sicherungsmechanismen (Checks and balances):
Die drei Staatsorgane kontrollieren sich ständig gegenseitig, damit es zu keinem Missbrauch der jeweiligen Macht kommen kann. Falls eine der Staatsgewalten versucht, ihren Machtbereich auszuweiten oder in den Bereich einer anderen einzugreifen, können die beiden anderen Staatsorgane auf entsprechende Sicherungsmechanismen zurückgreifen, um die eigenen Interessen zu verteidigen und das Gleichgewicht wiederherzustellen.
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Entwicklung Rechtsstaatlichkeit
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